Mit Verfügungsbefugnis wird die Rechtsmacht einer Person bezeichnet, über Rechtsansprüche, wie z.B. das Eigentum an einem Grundstück zu verfügen.
Die Verfügung geschieht mittels Willenerklärungen so dass eine wirksame Verfügung von den beiden Voraussetzungen Geschäftsfähigkeit (ggf. wirksame Vertretung) und bestehender Verfügungsbefugnis ab.
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