Vergehen sind gemäß § 12 StGB Straftaten bei denen die Mindeststrafe auf weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe oder auf Geldstrafe lautet. Für Details siehe unter Verbrechen.
Auf diesen Artikel verweisen: Volksverhetzung * § 153 StPO * Beleidigung * Inzucht/Inzest/Blutschande * Vergiftung * misdemeanor * Ausspähen von Daten * Korrektionalgericht * § 107a StGB Wahlfälschung * Qualifikation/Privilegierung * Störung von Telekommunikationsanlagen * Delikte, Einteilung * Hehlerei * Strafrecht, Allgemeiner Teil * Datenveränderung * Rechtsbeugung * Legalitätsprinzip im Strafrecht, Ausnahmen * Bagatellsachen/Bagatelldelikte * Dichotomie des Strafrechts * Steuerhinterziehung * Amtsanmaßung * Misshandlung von Schutzbefohlenen