logo
Artikel Diskussion (1)

Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

27.01.08 prinzderdinge: es darf zudem kein gesetzlicher Erwerbstatbestand (z.B aus 946ff.) oder ein Erwerb kraft Hoheitsakt (z.B. Zwangsversteigerung) vorliegen.