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Verschwörung/Komplott
(recht.straf)
    

Die Begriffe Verschwörung und Komplott sind juristisch undefiniert. Umgangssprachlich wird damit ein Zusammenschluss von mehreren Personen zum Zweck der Schädigung eines/oder mehrer Dritten bezeichnet.

Ob eine Verschwörung strafrechtlich Konsequenzen hat, hängt von der Art der Schädigung ab. Ist diese strafrechtlich relevant, so werden die einzelnen Beteiligten entsprechend ihres Tatbeitrages als Täter/Mittäter, Beihelfer oder Anstifter bestraft.

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