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Vertragstheorie
(recht.oeffentlich.staat und recht.philosophie)
    

Inhalt
             1. Allgemeine Staatslehre

1. Allgemeine Staatslehre

Die Vertragstheorie leitet die Entstehung eines Staats aus einem in der Vergangenheit liegenden Vertrag zwischen allen Mitgliedern ab (sog. Gesellschaftsvertrag, Sozialvertrag, Staatsvertrag). Vertreter: Grotius, Pufendorf, Althusius, Hobbes, Locke, Rousseau und Kant.

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