logo
Artikel Diskussion (0)
Vertrauensstellung/Dienste höherer Art
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Bei Vorliegen einer Vertrauensstellung ist bei einem Dienstverhältnis gemäß § 627 BGB eine Kündigung unter leichteren Voraussetzungen möglich.

Von Diensten höherer Art spricht man z.B. bei der Tätigkeit von Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise