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Verwaltungsentscheidung, mehrstufige
(recht.)
    

Von einer mehrstufigen Verwaltungsentscheidung spricht man, wenn die Verwaltung nacheinander mehrere Entscheidungen bezüglich eines Gegenstandes erlässt, die als Teil-Verwaltungsakt Teilregelungen enthalten können. Vorgesehen ist ein mehrstufige Verwaltungsentscheidung vom Gesetz z.B. im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren oder im Baurecht (Teilbaugenehmigung).

Beispiel: A will ein mehrgeschossiges Familienhaus bauen. Da die Genehmigung der oberen Geschosse länger dauert, beantragt er zunächst die Genehmigung für die Errichtung des Kellergeschosses. Diese wird ihm dann auch als Teilbaugenehmigung gewährt. A kann nun schon mit dem Bauvorhaben beginnen, während das Genehmigungsverfahren für die oberen Geschosse noch läuft.

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Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsakt, einstufiger/mehrstufiger