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Vetorecht/Veto/Vetomacht
(recht.allgemein)
    

Mit Vetorecht wird ein Einspruchsrecht gegen Beschlüsse eines Kollegialorgans bezeichnet. Der Einspruch selbst wird als Veto bezeichnet.

Als Vetomacht wird ein Staat bezeichnet, dessen Regierung im UN-Sicherheitsrat gegen die Beschlüsse des Sicherheitsrates ein Vetorecht zusteht. Dass sind alle Staaten die ständige Mitglieder des Rates sind.

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Auf diesen Artikel verweisen: Sicherheitsrat der UN