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Viermächte-Abkommen/Quadripartite-Agreement/Vierseitiges Abkommen
(recht.allgemein.politik.aussen und recht.voelker.vertrag)
    

Mit Viermächteabkommen (=Quadripartite-Agreement = Vierseitiges Abkommen [DDR-Bezeichnung]), wird das zwischen den vier Alliierten Staaten England, Frankreich, USA und Sowjetunion im Rahmen der Viermächte-Verhandlungen von 1970 bis 1971 abgeschlossene Abkommen über den Status von Berlin bezeichnet.

Das Abkommen regelte als Kompromiss zwischen den Westmächten und der Sowjetunion u.a.,

  1. dass der Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin unbehindert durchgeführt werden sollte
  2. dass die drei Westsektoren Berlins kein Teil der Bundesrepublik waren und von ihr auch nicht regiert werden sollten
  3. dass die Kommunikation zwischen West-Berlin und den angrezenden Ostsektoren verbessert werden sollte
  4. dass Bonn die konsularische Betreuung für die Westberliner Bürger im Ausland ausüben durfte
  5. durch die namentliche Erwähnung auch eine faktische Anerkennung der DDR durch die Westmächte

Vom Viermächteabkommen gab es auf französischen Wunsch keine deutsche Fassung, da man fürchtet, diese würde Deutschland eine Basis für unkontrollierbare deutsch-deutsche Arrangements bieten.

Moskau macht die Unterzeichnung des Abkommens von der Ratifikation der Ostverträge abhängig und kehrte damit das von der Bundesrepublik gestellte Junktim um. In Kraft trat das Viermächteabkommen gemeinsam mit den Ostverträgen am 3.6.1972.

Siehe auch unter Bonner Vierergruppe. Zum Gesamten Schöllgen, Außenpolitik, S. 115 f.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bonner Vierergruppe * Ostverträge * Ostverträge