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vis compulsiva
(recht.allgemein und recht.zivil.materiell.at)
    

Mit vis compulsiva (lat.) wird die mittelbare Gewalt bezeichnet. Diese liegt vor, wenn das Opfer durch Drohung oder Nötigung zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird.

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Auf diesen Artikel verweisen: vis absoluta * Rechtslatein