logo
Artikel Diskussion (0)
vi vel clam vel precario
(recht.geschichte.rom)
    

Mit vi vel clam vel precario werden im römischen Recht die drei Möglichkeiten der Erlangung fehlerhaften Besitzes (durch Gewalt, durch Heim­lichkeit und durch Bittleihe) bezeichnet, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Herausgabeklage waren.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise