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Völkercourtoisie/Völkersitte/comitas gentium
(recht.voelker)
    

Mit Völkercourtoisie (= Völkersitte = comitas gentium) bezeichnet man bei zwischenstaatlichen Beziehungen Verhaltensstandards, die nicht vorgeschrieben sind, aber in der Regel beachtet werden. Dazu gehören z.B. die Regeln über bestimmte diplomatische Zeremonielle.

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