logo
Artikel Diskussion (0)
Volksaktie
(recht.allgemein)
    

Als Volksaktie wird in der Politik und den Medien die Aktie einer Aktiengesellschaft bezeichnet, deren Aktien zum einem bestimmten Anteil im Besitz von Kleinanlegern (= dem "Volk"), d.h. in Streubesitz sind.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise