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Vollkaufmann
(recht.zivil.materiell.sonder.handel)
    

Mit Vollkaufmann wurde früher ein Kaufmann bezeichnet, an den nicht die geringeren Maßstäbe des Minderkaufmannes angelegt wurden. Mit dem Wegfall des Minderkaufmannes ist auch die Bezeichnung Vollkaufmann überflüssig geworden. Siehe unter Kaufmann.

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