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Voraustrauungsverbot
(recht.zivil.materiell.familie.ehe)
    

Mit Voraustrauungsverbot wird das bis zum 31.12.2008 in § 67 PersStdG geregelt Verbot bezeichnet die kirchliche Trauung vor der staatlichen Trauung durchzuführen. Zum 1.1.2009 ist das Voraustrauungsverbot entfallen.

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