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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten31.03.19 info : | Nein, wenn A den B in Verzug gesetzt hat bevor der Anwalt eingeschaltet wurde, bekommt A in jedem Fall die Kosten der Beauftragung des Anwalts ersetzt.
| 08.03.19 scOOse : | Das bedeutet, zahlt B nicht, bekommt A die Anwaltsgebühren als Verzugschaden ersetzt. Aber hat der Anwalt mit seinem Anschreiben Glück und B zahlt, bleibt A auf den Anwaltsgebühren hocken und muss sie selbst tragen? Das ja super... Und was kostet so ein Schreiben eines Anwalts in der Praxis? Muss man ja wissen, ab welchem offenen Betrag sich der Anwalt für den Gläubiger überhaupt rechnet?
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