Eine Vorzugsaktie ist eine Aktie die mit bestimmten Sonderrechten
(Vorzugsrechten) ausgestattet ist. Z.B. erhöhte Dividende. Sie können gemäß § 12 AktG ohne Stimmrecht ausgegeben werden. Unzulässig ist allerdings eine Aktie mit mehreren Stimmrechten (sog. Mehrstimmrechte) auszustatten (§ 12 Abs. 2 AktG).
Siehe auch unter Stammaktie.
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