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Wahlschein
(recht.oeffentlich.staat.wahlen)
    

Ein Wahlschein wird einem Wähler auf Antrag zur Ermöglichung der Briefwahl oder der Wahl außerhalb seines Wahlkreises erteilt. Die Wähler denen ein Wahlschein erteilt wurde sind in den Wählerverzeichnissen der Wahlbüros markiert, so dass eine Doppelwahl ausgeschlossen werden kann.

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