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Wappenrecht
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit Wappenrecht, wird das Recht bezeichnet, die eigene Person mit einem Wappen zu kennzeichen. Dabei ist der Erwerb eines solchen Rechts nicht geregelt. Es soll hier aber Unvordenklichkeit, d.h. der Umstand, dass diese Familie dieses Wappen seit Menschengedenken geführt hat, genügen.

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