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Wechselprozess
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier.wechsel und recht.zivil.formell.prozess)
    

Der Wechselprozess ist ein speziell geregeltes Verfahren über die Ansprüche aus einem Wechsel (§§ 602 - 605 ZPO). Er ist eine Unterform des Urkundenprozesses.

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