logo
Artikel Diskussion (0)
Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwaltungsrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Im Verwaltungsrecht ist der Wegfall der Geschäftsgrundlage für öffentlich-rechtliche Verträge in § 60 VwVfG geregelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise