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wichtiger Grund iSd § 1298 BGB
(recht.zivil.materiell.familie.ehe)
    

Ein wichtiger Grund iSd § 1298 für den Rücktritt vom Verlöbnis liegt zum einen vor, wenn ein Grund zur Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung besteht ...

Beispiel: H spielt der V, die sich von ihm Kinder wünscht, vor dass er zeugungsfähig sei. Die V erfährt von Hs Zeugungsunfähigkeit erst nach der Verlobung.

... zum anderen bei einem Fehlverhalten nach der Verlobung, dass ein Festhalten unzumutbar macht, z.B. Bruch der Verlöbnistreue oder Lieblosigkeit.

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Auf diesen Artikel verweisen: wichtiger Grund * wichtiger Grund * Kranzgeld