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Mit WVRK (lang Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge) wird ein grundlegender völkerrechtlicher Vertrag bezeichnet, der die Entstehung, Anwendung, Untergang usw. von völkerrechtlichen Verträgen regelt. Die WVRK gilt nur für die Staaten die sie unterzeichnet haben. Das ist insbesondere deshalb ein Problem, weil die WVRK eine sog. progressive codification ist, die zum Teil von den allgemein anerkannten Regelungen des Völkerrechts abweicht. D.h. bei Verträgen zwischen Unterzeichnerstaaten und Nichtunterzeichnerstaaten findet die WVRK keine Anwendung und es kommt insoweit wieder auf das Völkergewohnheitsrecht an.
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