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Wirtschaftsrisiko
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Der Arbeitgeber muß den Lohn auch dann zahlen "wenn die Fortsetzung des Betriebes etwa wegen Auftrags- oder Absatzmangels wirtschaftlich sinnlos wird" BAGE 76, 196-204 - 1 AZR 622/93.
Siehe auch Betriebsrisiko.

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Auf diesen Artikel verweisen: Betriebsrisiko