logo
Artikel Diskussion (0)
Wohnungseigentümergemeinschaft
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Gesamtheit der Wohnungseigentümer einer in Wohnungseigentum aufgeteilten Immobilie.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig (BGH DNotz 2005, 776).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: werdende Wohnungseigentümergemeinschaft