logo
Artikel Diskussion (0)
Wucherverbot
(recht.geschichte)
    

Mit Wucherverbot wird das seit dem Mittelalter im kanonischen Recht der Kirche geregelte Verbot bezeichnet, Zinsen zu nehmen. Zur Umgehung wurden Gesellschaftsformen wie die Kommenda entwickelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kommenda/Sendegesellschaft