logo
Artikel Diskussion (0)
Zielvorgabe
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Zielvorgabe wird eine einseitige Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) durch den Arbeitgeber zur Konkretisierung des Arbeitsvertrages bezeichnet. Von der Zielvorgabe ist die Zielvereinbarung abzugrenzen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zielvereinbarung