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Zivilprozess, Erkenntnisverfahren/Vollstreckungsverfahren
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit Erkenntnisverfahren wird das Verfahren von der Erhebung der Klage bis zum Urteil bezeichnet.

Mit Vollstreckungsverfahren wird das Verfahren bezeichnet, mit dem die im Urteil festgestellten Ansprüche zwangsweise durchgesetzt werden (= Zwangsvollstreckung).

Für weiteres siehe unter Zivilprozessrecht.

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