logo
Artikel Diskussion (0)
§ 939 ZPO Aufhebung gegen Sicherheitsleistung
(gesetz.zpo.buch-8.abschnitt-5)
<< >>
    

Nur unter besonderen Umständen kann die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung gestattet werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 123 VwGO