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Zuständigkeit, örtliche
(recht.allgemein)
    

Mit örtlicher Zuständigkeit wird der räumlich abgegrenzte Bereich bezeichnet, in dem eine Behörde oder ein Gericht zuständig ist .

Die Frage der örtlichen Zuständigkeit stellt sich in verschiedenen Rechtsgebieten:

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Auf diesen Artikel verweisen: Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle