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Diskussion (5)
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29.07.07&Anonym&es ist falsch: Der 2+4-Vertrag schlie�t den 2. Weltkrieg endg�ltig ab und kann damit inhaltlich einem Friedensvertrag gleichgestellt werden. es mu� hei�en: Der 2+4-Vertrag schlie�t den 2. Weltkrieg endg�ltig f�r die Bundesrepublik Deutschland ab und kann damit inhaltlich einem Friedensvertrag gleichgestellt werden. 29.07.07&info&Und wo liegt der wesentliche Unterschied dieser beiden Formulierungen? 21.04.08&Anonym&Inwieweit wird denn der deutschlandvertrag damit au�er Kraft gesetzt ist es nciht vielmehr eine art Steigerung des Deutschlandvertrages??? 15.01.09&xxxx&Im Protokoll des franz�sischen Vorsitzenden Nr.354B Anlage2 vom 17.Juli 1990 steht: Die BRD stimmt der Erkl�rung der vier M�chte zu und unterstreicht,[...] da� ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. 10.07.09&Peter&Nach international geltendem V�lkerrecht kann ein Krieg nur durch einen Friedensvertrag beendet werden. Daran �ndert nach meiner Ansicht auch dieser 2+4 Vertrag nichts. Ein Friedensvertrag konnte nicht abgeschlossen werden, weil auf deutscher Seite kein kompetenter Unterzeichnungspartner vorhanden war. Den Krieg begonnen, gef�hrt und verloren haben weder die BRD noch die DDR, sondern das Deutsche Reich. Und weder die BRD noch die DDR noch das \"wiedervereinigte\" Deutschland ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.