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Zwischenverfahren/Eröffnungsverfahren
(recht.straf.prozess)
    

Mit Zwischenverfahren wird das sich an die Erhebung der Anklage, anschliessende gerichtliche Verfahren bezeichnet, in welchem das Gericht über die Eröffnung Hauptverfahrens entscheidet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Anklagezulassung * Strafverfahren * Strafprozess * Anklageerhebung