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1. Kapitel 4 - Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


(gesetz.bdsg.teil-1.kapitel-4)
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Kapitel 4 - Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


 § 8 BDSG Errichtung
 § 9 BDSG Zuständigkeit
 § 10 BDSG Unabhängigkeit

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