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1. 2. Vermerke


(gesetz.beurkg.abschnitt-3.2)
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2. Vermerke


 § 39 BeurkG Einfache Zeugnisse
 § 40 BeurkG Beglaubigung einer Unterschrift
 § 40a BeurkG Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
 § 41 BeurkG Beglaubigung der Zeichnung einer Firma oder Namensunterschrift
 § 42 BeurkG Beglaubigung einer Abschrift
 § 43 BeurkG Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde

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