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1. Titel 1 - Gegenstand und Dauer der Verjährung


(gesetz.bgb.buch-1.abschnitt-5.titel-1)
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Titel 1 - Gegenstand und Dauer der Verjährung


 § 194 BGB Gegenstand der Verjährung
 § 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
 § 197 BGB Dreißigjährige Verjährungsfrist
 § 197 BGB aF Dreißigjährige Verjährungsfrist
 § 199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
 § 200 BGB Beginn anderer Verjährungsfristen
 § 201 BGB Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
 § 202 BGB Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung

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