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Genossenschaft/eingetragene Genossenschaft (eG)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
(engl. cooperative association )
    

Mit Genossenschaft wird eine im Genossenschaftsgesetz geregelte Form der juristischen Person bezeichnet, deren Zweck es ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (= Genossen) oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 Abs. 1 GenG).

Von einer eingetragenen Genossenschaft spricht man, wenn eine Genossenschaft gemäß § 1 GenG in das Genossenschaftsregister eingetragen wurde. Die Eintragung ist konstitutive Voraussetzung für die Anwendung der gemäß dem Genossenschaftsgesetz vorgesehenen Rechte (§ 1 GenG).

Beispiel: Eine Genossenschaft ist die Sparda-Bank Hessen eG. Die Leistungen kann nur in Anspruch nehmen, wer als Genosse einen Anteil an der Bank hält. Gemäß Satzung ist die Aufgabe der Sparda-Bank Hessen eG, die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder.

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Auf diesen Artikel verweisen: Aufsichtsrat * Juristische Personen des Privatrechts * Konsumgenossenschaft * Schulze-Delitzsch, Hermann * eG * cooperative association * eingetragene Genossenschaft (eG) * Genossenschaft/eingetragene Genossenschaft (eG)