logo
Artikel Diskussion (0)
Gewere
(recht.geschichte.ger)
    

Gewere war im germanischen Recht die Bezeichnung für das Herrschaftsrecht über Sachen, Ämter und Menschen (unfreies Gesinde). Das freie Gesinde stand unter der Munt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Munt