logo
Artikel Diskussion (1)
Munt
(recht.geschichte.ger)
    

Mit Munt wurde im germanischen Recht ein personales Herrschafts-, Schutz und Vertretungsverhältnis bezeichnet, wie es z.B. zwischen dem Hausherrn seiner Frau, seinen Kinder und dem freien Gesinde bestand. Das unfreie Gesinde stand unter dem weitergehenden Gewere.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Gewere