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Schlussverfahren/Justizsyllogismus
(recht.philosophie.logik und recht.methode)
    

Mit Justizsyllogismus wird das Schlussverfahren der Rechtswissenschaft bezeichnet. Dabei wird aus zwei Prämissen auf das Ergebnis geschlossen.

Beispiel:
Obersatz: Eine Sache die nicht im Eigentum des Täters steht ist fremd.
Untersatz: Der Opel Ascona gehörte dem Freund des Täters.
Schlusssatz: Das Fahrzeug war für den Täter eine fremde Sache.

Beispiel:
Obersatz: S1 (Nicht im Tätereigentum) - P1 (fremd)
Untersatz: S2 (Opel Ascona) - P2 (Fremdeigentum)
Schlusssatz: S2 (Opel Ascona) - P1 (fremd)

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Auf diesen Artikel verweisen: Illation/Illationsvertrag * Schlussverfahren/Schlussregeln * Gutachtenstil * Prämisse * Scholastik * Definition