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Konsortium
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts die vorrübergehend für die Abwicklung bestimmter Geschäfte gegründet wird. So z.B. von Bauunternehmen zur Durchführung eines bestimmten Bauprojekts (=ARGE [Arbeitsgemeinschaft]).

Je nach Vereinbarung kann das Konsortium sowohl Innengesellschaft als auch Aussengesellschaft sein.

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Auf diesen Artikel verweisen: Public Private Partnership (PPP)