logo
Artikel Diskussion (2)
§ 862 BGB Anspruch wegen Besitzstörung
(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-1)
<< >>
    

(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahr vor der Störung erlangt worden ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Unterlassungsanspruch * Aufopferung im bürgerlichen Recht * Besitzstörung * Besitzschutz * § 863 BGB Einwendungen des Entziehers oder Störers * actio publicana * § 869 BGB Ansprüche des mittelbaren Besitzers