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Bundesanwaltschaft
(recht.straf.prozess)
    

Mit Bundesanwaltschaft wird die beim Bundesgerichtshof eingerichtete Staatsanwaltschaft bezeichnet, die aus einem Generalbundesanwalt und einem oder mehreren Bundesanwälten besteht (§ 142 GVG).

Die Bundestaatsanwaltschaft ist zuständig für schwerwiegende Staatsschutzdelikte, wie z.B. die Strafverfolgung von Straftaten gegen die innere oder äußere Sicherheit.

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Auf diesen Artikel verweisen: Generalbundesanwalt