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Burding/Burrichter
(recht.geschichte)
    

Mit Burding bezeichnet man die Versammlung (= Ding) aller Bauern einer Nachbarschaft, auf dem Beschlüsse über örtlichen Angelegenheiten gefasst wurden. Mit Burrichter (= Schulze) wird der zur Auführung dieser Beschlüsse bestimmte Bauer bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schultheiß/Schulze