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Deutschlandvertrag/Generalvertrag/Bonner Konvention
(recht.geschichte.20)
    

Bezeichnung für den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten, England und Frankreich vom 26.5.1952, mit dem das Besatzungsstatut aufgehoben wurde.

Der Deutschlandvertrag wurde dann Bestandteil der Pariser Verträge vom 23.10.1954, und trat in diesem Zusammenhang am 5.5.1955 in Kraft.

Mit Aufhebung des Besatzungregimes wurde aber nur ein Teil der Souveränität zurückgegeben. Die Vereinigten Staaten, Frankreich und Großbritannien behielten sich damals hinsichtlich Berlin und einer Gesamtregelung für Deutschland als Ganzes Befugnisse vor.

Einzelheiten über fortbestehendes Besatzungsrecht wurden im Überleitungsvertrag geregelt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Pariser Verträge * Besatzungsstatut * Zwei plus vier Vertrag (2+4 Vertrag) * Überleitungsvertrag