Bezeichnung für den Vertrag über die Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten, England und
Frankreich vom 26.5.1952, mit dem das Besatzungsstatut aufgehoben wurde.
Der Deutschlandvertrag wurde dann Bestandteil der Pariser Verträge vom 23.10.1954, und trat
in diesem Zusammenhang am 5.5.1955 in Kraft.
Mit Aufhebung des Besatzungregimes wurde aber nur ein Teil der
Souveränität zurückgegeben. Die Vereinigten Staaten, Frankreich und
Großbritannien behielten sich damals hinsichtlich Berlin und einer
Gesamtregelung für Deutschland als Ganzes Befugnisse vor.
Einzelheiten über fortbestehendes Besatzungsrecht wurden im Überleitungsvertrag geregelt.
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