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Dreiklassenwahlrecht
(recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20)
    

Mit Dreiklassenwahlrecht wurde das in Preußen von 1849 bis 1918 geltende Wahlrecht bezeichnet, das die Stimmgewichtung vom Steueraufkommen abhängig machte. Dafür wurden die Wähler in jedem Wahlbezirk so aufgeteilt, dass jede der drei Gruppen zusammen über ein gleiches Steueraufkommen verfügte. Jeder dieser Gruppen wählte dann die gleiche Zahl von Wahlmännern.

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Auf diesen Artikel verweisen: Wahlmänner