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Wahlmänner
(recht.oeffentlich.staat.wahlen)
    

Mit Wahlmännern werden vom Wahlvolk gewählte Personen bezeichnet, die ihrerseits dann die eigentliche Wahlentscheidung treffen. Für ein Beispiel siehe unter Dreiklassenwahlrecht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Dreiklassenwahlrecht