logo
Artikel Diskussion (0)
Einkommenssteuerbescheid
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Einkommensteuerbescheid wird ein Verwaltungsakt bezeichnet, der die persönlichen Steuerlast für ein vergangenes Jahr festsetzt. Der Einkommenssteuerbescheid wird aufgrund der Einkommensteuererklärung erlassen. Nach seinem Erlaß kann er einen Monat lang mittels Einspruch angefochten werden (§ 350 AO). Andernfalls wird er bestandskräftig.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise