logo
Artikel Diskussion (0)
Emeritus (emerit., em.)/emeritieren
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochshule)
    

Lat. für ausgedient. Mit Emeritus werden Professoren und früher auch Geistliche im Ruhestand bezeichnet.

Entsprechend wird das in Ruhestand Gehen eines Professors mit emeritieren bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: em.