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Professor/Professur
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschule)
    

Professor ist ein Deutschland die Bezeichnung für einen hauptamtlichen Hochschulehrer. Voraussetzung dafür ist die Lehrbefugnis (venia legendi). Diese wird in der Regel durch die Habilitation erworben, kann aber auch aus anderen Gründen erteilt werden.

Mit Professur wird eine Planstelle an einer Hochschule bezeichnet die mit einem Professor besetzt oder zu besetzen ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ordinarius * Emeritus (emerit., em.)/emeritieren