|
Von einer Erledigungserklärung spricht man im Zivilprozess wenn eine oder beide Parteien erklären, dass der Rechtsstreit erledigt sei. Die Erledigungserklärung ist eine Prozesshandlung.
Man unterscheidet dabei zwischen der beiderseitigen und der einseitigen Erledigungserklärung.
Werbung:
| |